Grundsätzlich gilt: Je früher man sich Gedanken über eine Nachfolgeregelung macht, desto größer sind die Gestaltungsspielräume!

© Adrienne Meister

Wir bieten:

  • Konzeption von Nachfolgeregelungen zu Lebzeiten, Schenkungen, Unternehmensregelungen etc.
  • Konzeption für den Erbfall, Erbverträge, Testamente etc.
  • Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung, wenn der Erbfall eingetreten ist.
  • Testamentsvollstreckung
  • Entwicklung von Grundstücken, Immobilien und landwirtschaftlichen Anwesen

In enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern (Architekt, Steuerberater, Makler, Finanzierungspartner, Handwerker u.a.) bieten wir die Entwicklung von Konzepten und deren Umsetzung an. Je nach den individuellen Umständen müssen manchmal Grundstücke verkauft werden, um die Erbschaftssteuer oder Pflichtteile zu bezahlen. Häufig ist es aber möglich, Grundstücke so zu entwickeln, dass ein (Teil-) Verkauf nicht nötig oder gering gehalten wird, indem die Grundstücke baurechtlich und wirtschaftlich so aufgewertet werden, dass ein möglichst großer Gewinn bei möglichst geringer Steuerlast für unsere Mandanten erzielt werden kann. 

Unser Ziel ist es die Zukunft von Familien positiv zu gestalten. Unser Anspruch ist es steuerliche Aspekte, künftige Unternehmensstrukturen, Immobilien und Lebensräumen optimal zu gestalten und belastende, kostenintensive Streitigkeiten innerhalb der Familien zu vermeiden.

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